Teilungserklärung
Zur Bildung von Teileigentum hat der Eigentümer dem Grundbuchamt gegenüber eine Erklärung abzugeben, nach der er das Gebäude in Wohnungseigentum teilt (= Teilungserklärung). Hierzu sind eine Abgeschlossenheitsbescheinigung des zuständigen Bauordnungsamtes und ein Aufteilungsplan erforderlich