Hierbei wird eine unterschiedliche Miethöhe für bestimmte Zeiträume bereits im Mietvertrag vereinbart. Dabei muss die Miete jeweils mindestens 1 Jahr unverändert bleiben und betragsmäßig ausgewiesen sein, die alleinige Angabe einer prozentualen Erhöhung genügt den Anforderungen nicht. Die Vereinbarung bedarf zwingend der Schriftform.