Zur Bildung von Teileigentum hat der Eigentümer dem Grundbuchamt gegenüber eine Erklärung abzugeben, nach der er das Gebäude in Wohnungseigentum teilt (= Teilungserklärung). Hierzu sind eine Abgeschlossenheitsbescheinigung des zuständigen Bauordnungsamtes und ein Aufteilungsplan erforderlich sowie die Aufteilung des Grundstückes samt Gebäude in Bruchteilseigentum (= Miteigentumsanteile).
Die einzelnen Miteigentumsanteile werden sodann im Wohnungsgrundbuch eingetragen.